Wie bekomme ich Therapie für mein Kind?
Ein Klärungsbedarf liegt auf jeden Fall vor, wenn die Rechtschreibung deutlich schwächer ist als die anderen Leistungen des Kindes und deutlich schlechter als die der Gleichaltrigen. Dies sind die sogenannten „Diskrepanzkriterien“, nach denen Ärzte eine Lese-Rechtschreibstörung definieren.
Die Ärzte haben für eine Lese-Rechtschreibstörung die Klassifikation „ICD-10“. Manche Ärzte verordnen nach diesen Richtlinien eine Therapie, andere verlangen vorher eine Diagnosestellung durch einen Kinderpsychologen oder eine Untersuchung im Sozialpädiatrischen Zentrum. Viele Ärzte stellen für diese Störung keine Verordnung aus.
Auch das Jugendamt übernimmt nach bestimmten Kriterien Therapiekosten, Voraussetzung für eine Beurteilung sind ärztliche und psychologische Untersuchungen mit den entsprechenden Empfehlungen.
Es gibt auch die Möglichkeit, die LRS-Therapie ohne ärztliche Verordnung selbst zu bezahlen. Bitte informieren Sie sich dann bei mir über die Kosten.